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Hilfe bei Cybermobbing

Vergiss nicht: Du bist ok, so wie du bist! Für Cybermobbing gibt es keine guten Gründe. Gemobbt wird häufig aus Spaß, aus Langeweile – oder aus eigener Unsicherheit. Lass dich davon nicht einschüchtern, denn du hast nichts falsch gemacht. Auch wenn du nicht beeinflussen kannst, was andere schreiben, kannst du entscheiden, wie du damit umgehst.

Das kannst du tun, wenn du betroffen bist

Lukas Pohland aus Schwerte engagiert sich aufgrund seiner persönlichen Cybermobbing-Erfahrungen vielseitig in diesem Bereich. Nachdem er einer Mitschülerin half, die online gemobbt wurde, geriet er selbst ins Visier der Mobber. Seitdem engagiert er sich gegen Cybermobbing. 2018 gründete er den gemeinnützigen Verein Cybermobbing-Hilfe e.V.
Seitdem betreibt der Verein mit Lukas als 1. Vorsitzenden aktiv Präventionsarbeit gegen Cybermobbing und hilft betroffenen Kindern und Jugendlichen durch ein Beratungsangebot. Er unterstützt Schulen, öffentliche Institutionen und Unternehmen im Einsatz gegen Cybermobbing.
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Du brauchst Hilfe?

Cybermobbing-Hilfe e. V. ▸
Auf der Beratungsplattform der Cybermobbing-Hilfe erhalten Kinder und Jugendliche kompetente Unterstützung auf Augenhöhe. Geschulte Beraterinnen und Berater geben Betroffenen konkrete Ratschläge, Informationen und weiterführende Adressen an die Hand, auf die sie sich dauerhaft stützen können.

jugendschutz.net ▸
Hier kannst du jegliche Art von Verstößen in der Online-Welt melden. Eben auch, wenn jemand beispielsweise Bilder oder Videos von dir veröffentlicht hat. Natürlich kannst du auch Verstöße melden, die eine Person in deinem Umfeld betreffen, die gemobbt wird.

Nummer gegen Kummer ▸
Bei der „Nummer gegen Kummer” können Kinder, Jugendliche, aber auch Erwachsene anonym anrufen oder sich online beraten lassen. Am anderen Ende sitzen Fachleute für alle Fragen und Probleme.

jugend.support ▸
Das Rat- und Hilfeangebot für Kinder und Jugendliche hilft dir bei Problemen oder Stress im Netz. Das jugend.support-Team gibt dir Tipps, wie du dir selbst helfen und wie du dich schützen kannst. Es liefert dir mögliche Beratungsstellen, an die du dich wenden kannst. Zu guter letzt bekommst du hier auch Infos, wo du dich beschweren kannst, wenn jemand Regeln verletzt.

Juuuport ▸
Die Juuuport-Scouts sind Jugendliche und junge Erwachsene, die dich online beraten. Sie helfen dir bei Cybermobbing und Problemen in den sozialen Netzwerken, beantworten dir Fragen zum Thema Datenschutz, beraten dich in Fällen von Datenklau, Datenmissbrauch und Online-Abzocke und noch bei vielen weiteren Dingen.

Jugendnotmail ▸
Bei der kostenlosen Online-Beratung beraten dich ehrenamtliche Psychologinnen und Psychologen sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen online. Und das vertraulich, verlässlich und egal zu welchem Thema.

Cybermobbing Erste-Hilfe-App von klicksafe ▸
In der App des klicksafe Youth Panels findest du neben rechtlichen Hintergrundinformationen und Links zu anonymen Beratungsstellen Tutorials zum Melden, Blockieren oder Löschen von beleidigenden Kommentaren auf Social-Media-Plattformen oder in Messengern. Von zwei Coaches erhältst du zudem allgemeine Infos zum Thema.

Blick ins Gesetz

Cybermobbing ist als eigener Straftatbestand nicht gesetzlich geregelt. Doch auch das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Handlungen, die offline strafbar sind, sind es auch online. Du kannst also trotzdem rechtlich dagegen vorgehen, da manche Handlungen strafbar sind. Zum Beispiel:

Beleidigen
Wer andere beleidigt, muss mit Freiheitsstrafen oder Geldstrafen rechnen. Und das gilt auch online.

§ 185 Strafgesetzbuch
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Üble Nachrede
Mobber, die öffentlich im Netz unwahre Gerüchte verbreiten, die dich schlecht dastehen lassen, müssen mit einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe rechnen.

§ 186 Strafgesetzbuch
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Bedrohen
Drohen Mobber ein Verbrechen an, ist dies strafbar. Dabei ist es egal, ob das Verbrechen wirklich geplant ist oder es sich dabei nur um eine Behauptung handelt.
Gilt die Drohung nicht dir, sondern einer dir nahestehenden Person, ist das genauso strafbar. Auch hier drohen Freiheits- und Geldstrafen.

§ 241 Strafgesetzbuch
(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.

Alle weiteren strafbaren Handlungen und weitere Infos findest du bei klicksafe.de.